So sorgen Sie für Sicherheit auf dem Außengelände der Kita

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In der vergangenen Nacht hat ein schwerer Herbststurm getobt. Jetzt scheint wieder die Sonne. Die Kinder spielen auf dem Außengelände der Kita „Löwenstein“. Leonie wird von einem herabfallenden Ast am Kopf verletzt. Dieser war in der vergangenen Nacht abgebrochen und erst später heruntergefallen. Die Eltern machen der Kita-Leitung schwere Vorwürfe. Schließlich sei sie ja für die Sicherheit in der Kita verantwortlich.

 

Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich ist es Sache Ihres Trägers, dafür zu sorgen, dass die Kita und das Außengelände sicher sind und Kinder und Besucher nicht gefährdet werden. Das bezeichnet man als Verkehrssicherungspflicht.

Im Rahmen dieser Verpflichtung muss Ihr Träger nach einem Sturm dafür sorgen, dass die Sicherheit der Kinder auf dem Gelände der Kita gewährleistet ist.

Was bedeutet das für Sie?

Das klingt erst einmal so, als hätten Sie als Kita-Leitung nichts mit Sturmschäden zu tun. Da muss ich Sie allerdings enttäuschen.

Denn Ihr Träger überträgt die Wahrnehmung seiner Verkehrssicherungspflicht im Kita-Alltag auf Sie als Leitung. Schließlich ist Ihr Träger nicht vor Ort und kann sich nicht selbst darum kümmern.

Daher fällt es auch in Ihren Verantwortungsbereich, nach schweren Stürmen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Sicherheitsmaßnahmen festlegen

Gab es in Ihrer Gegend einen Sturm, müssen Sie am nächsten Morgen Sofortmaßnahmen ergreifen, um für die Sicherheit von Kindern, Mitarbeitern und Besuchern zu sorgen. Damit Sie in der konkreten Situation nicht ins Schleudern geraten, können Sie auf die unten stehende To-do-Liste zurückgreifen. Am besten nehmen Sie sich die Vergabe der Aufgaben für eine der nächsten Teamsitzungen vor. Dann sind Sie und Ihr Team auf den nächsten Sturm gut vorbereitet.

Delegieren Sie Aufgaben

Sie als Leitung müssen nicht alles selbst machen. Verteilen Sie die anstehenden Aufgaben. Besprechen Sie anhand der To-do-Liste, wer im Ernstfall was zu tun hat.

To-do-Liste: Sicherheitsmaßnahmen nach einem Herbststurm und Zuständigkeit:

  • Überprüfung der Zugänge zur Kita vor Öffnung auf erkennbare Gefahren, z. B. abgebrochene Äste, Regenrinnen: Mitarbeiter im Frühdienst / Hausmeister
  • Wenn Gefahren: Gefahrenbereich mit Flatterband sperren, Leitung informieren: Mitarbeiter im Frühdienst / Hausmeister Außengelände für Kinder, Mitarbeiter und Besucher sperren, bis Gefahrenlage geklärt ist: Kita-Leitung / Sicherheitsbeauftragte
  • Außengelände einer gründlichen Sichtprüfung unterziehen: Sicherheitsbeauftragte
  • Herabgefallene Äste beseitigen, bevor die Kinder draußen spielen: Hausmeister / Sicherheitsbeauftragte
  • Baumbestand prüfen, gefährdete Bereiche sperren, Leitung über Schäden und Gefahren informieren: Sicherheitsbeauftragte
  • Träger über Zustand des Außengeländes informieren, Aufforderung, Baumbestand kurzfristig untersuchen zu lassen: Kita-Leitung

Empfehlung

Letztlich bleiben aber Sie als Leitung verantwortlich. Sie müssen sich daher davon überzeugen, dass Ihre Mitarbeiter die ihnen übertragenen Aufgaben auch vernünftig ausführen. Sonst fällt das, wenn jemand zu Schaden kommt, letztlich auf Sie zurück.