„Wo ist geregelt, dass wir Kinder mit Erkältungssymptomen nach Hause schicken dürfen?“

Mir wird immer wieder berichtet, dass es Diskussionen mit Eltern gibt, wenn Sie die Notbetreuung von Kindern ablehnen, die Erkältungssymptome zeigen. Immer wieder werde ich hier nach einer Rechtsgrundlage gefragt, auf derer Sie erkältete Kinder nach Hause schicken können.

Zum einen ist Rechtsgrundlage Ihr Betreuungsvertrag. Denn ich bin mir sicher, dass in diesem geregelt ist, dass akut kranke Kinder in Ihrer Einrichtung nicht betreut werden können. Dass Sie hierüber im „Normalbetrieb“ manchmal großzügig hinwegsehen, rechtfertigt in der derzeitigen Ausnahmesituation keinen Betreuungsanspruch der Eltern. Im Augenblick gilt es, die Mitarbeiter/innen und die anderen Kinder vor einer Ansteckung mit Corona zu schützen und diese äußert sich nun mal in unspezifischen Erkältungssymptomen, wie Husten, Schnupfen und Halsschmerzen. Fieber muss nicht unbedingt hinzukommen.

Es finden sich aber auch in den Empfehlungen und Informationen der Bundesländer zur Notbetreuung Hinweise, dass nur infektfreie Kinder an der Notbetreuung teilnehmen dürfen. Einen solchen Hinweis finden Sie z.B. in den Fragen und Antworten des Schulministeriums NRW zur Notbetreuung. Auch in Rheinland-Pfalz gibt es eine entsprechende Regelung. Andere Bundesländer haben hierzu keine ausdrückliche Regelung getroffen.

Letztlich muss die Kita-Leitung mit Blick auf den Infektionsschutz der anderen Personen, die sich im Rahmen der Notfallbetreuung in der Kita aufhalten, entscheiden, ob sie Kinder mit akuten Infekten und entsprechenden Symptomen für die Notbetreuung zulässt oder nicht. Auch wenn Sie die Betreuungsschwierigkeiten der betroffenen Eltern verstehen, darf dies nicht zu einer Gefährdung der anderen Kinder und Mitarbeiter führen.

Ich würde Ihnen daher raten, wenn es in Ihrem Bundesland keine eigene Regelung gibt, sich an denen der anderen Bundesländer zu orientieren und Kinder mit akuten Infekt-Symptomen nicht in der Notbetreuung zu betreuen. Sinnvoll ist sicher, diese Problematik mit dem Träger zu besprechen und dann eine schriftliche Elterninformation herauszugeben. So vermeiden Sie unerfreuliche Diskussionen an der Kita-Tür.