Das sollten Sie beim Umgang mit Lebensmitteln beachten

Lebensmittel können Krankheitserreger auf den Menschen übertragen. Die Bandbreite reicht von Viren, Bakterien, Pilzen bis hin zu Schädlingen wie Maden. Die Folgen können leichte, aber auch lebensbedrohliche Erkrankungen sein. Deshalb ist beim Umgang mit Lebensmitteln in Ihrer Einrichtung Vorsicht geboten.

Gesetzliche Grundlagen beim Umgang mit Lebensmitteln

Sie haben die Aufsichtspflicht über das Kind übertragen bekommen, Grundlage hierfür ist § 1631 BGB. Damit sind Sie für das körperliche Wohl des Kindes verantwortlich und müssen es vor Gefahren schützen. Sie müssen Gefahrenquellen in Ihrer Einrichtung ausschalten. Der falsche Umgang mit Lebensmitteln ist solch eine Gefahrenquelle.

2 Gesetze regeln konkret den Umgang mit Lebensmitteln:

  • Infektionsschutzgesetz (IfSG)
  • Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV)

Aus diesen Gesetzen geht hervor, welche Gefahren existieren und welche Maßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln zu ergreifen sind.

Beim Umgang mit Lebensmitteln besteht Risiko durch Personen

Menschen können Infektionskrankheiten übertragen. Auf gar keinen Fall dürfen Personen, die an Infektionskrankheiten wie z. B. Mumps leiden, Ihre Einrichtung besuchen. Mitarbeiterinnen, die offene Wunden oder Hautinfektionen haben, müssen Sie den Umgang mit Lebensmitteln verbieten.

Achten Sie auf die Hygiene Ihrer Kolleginnen. Dazu gehört, dass nach dem Toilettengang die Hände gewaschen werden, Ringe beim Umgang mit Lebensmitteln abgenommen werden, die Kleidung immer sauber ist und sie nie auf Lebensmittel niesen oder husten.

Im Umgang mit Lebensmitteln Gefahren durch verdorbene Lebensmittel

Eine andere Gefahrenquelle sind verdorbene Lebensmittel. Entsorgen Sie Lebensmittel, die das Verfallsdatum überschritten haben oder geringfügige Mängel auch in der Verpackung aufweisen. Kontrollieren Sie die Lebensmittel beim Kauf, während der Lagerung und vor dem Verzehr.

Überprüfen Sie die sachgerechte Lagerung der Lebensmittel. Achten Sie auf trockene, saubere Lagerung, die für Schädlinge wie Mäuse nicht zugänglich ist. Dazu gehört auch eine angemessene Temperatur. (Die Kühlschranktemperatur sollte maximal 7 °C betragen.) Entsorgen Sie Lebensmittel, die falsch gelagert sind, denn nicht jeden Keimbefall können Sie sehen. Verpacken Sie die Lebensmittel sachgemäß, z. B. in fest verschlossene Gläser. So beugen Sie dem Befall von Schädlingen vor. Versehen Sie die Verpackungen mit dem Anbruchs- und Verarbeitungsdatum.

Abfallbehälter sind Keimherde. Beim Umgang mit Lebensmitteln sollten Sie darauf achten, dass der Abfalleimer einen Deckel hat und mindestens 1-mal am Tag geleert und desinfiziert wird. Verwenden Sie immer Müllbeutel.

 

 

Risiko beim Umgang mit Lebensmitteln durch mangelnde Hygiene

Mangelnde Sauberkeit und schlechte hygienische Ausstattung sind weitere Risikofaktoren beim Umgang mit Lebensmitteln. Stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen ausreichende Möglichkeiten zur Hygiene zur Verfügung.

Desinfektionsmittel, Einmalhandtücher und Umkleideräume gehören genauso dazu wie Handwaschbecken mit Warm- und Kaltwasserzufuhr. Desinfizieren Sie die Oberfläche, auf der Sie Lebensmittel verarbeitet haben, nach Arbeitsende.Überprüfen Sie Ihre Einrichtung regelmäßig auf Schädlingsbefall.

Über Infektionsschutzgesetz informieren

Oft ist Unwissenheit die Ursache für falsches Verhalten im Umgang mit Lebensmitteln. Deshalb gibt es Belehrungen, die der Gesetzgeber angeordnet hat: Sie müssen Eltern und Mitarbeiterinnen über das Infektionsschutzgesetz belehren. Lassen Sie sich das unterschreiben.

Außerdem muss jedes Teammitglied über den sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln belehrt werden. Wiederholen Sie diese Belehrung jährlich bzw. lassen Sie sie wiederholen. Zusätzlich sind Sie verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. In diesem legen Sie fest, welche hygienischen Maßnahmen Sie ergreifen.Das Gesundheitsamt und Lebensmittelüberwacher sind berechtigt, Ihren Umgang mit Lebensmitteln in der Einrichtung zu kontrollieren. Im Extremfall können sie Ihre Einrichtung schließen.