In vielen Kitas dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen. In anderen Einrichtungen hingegen gilt dies als absolutes „No-Go“. Sicher haben auch Sie sich schon Gedanken gemacht, was denn nun richtig ist und ob Sie Ihre
Aufsichtspflicht verletzen, wenn Sie Kinder unbeaufsichtigt auf dem Außengelände spielen lassen.
Praxisbeispiel: Lars und Carl sind beide 5 Jahre alt und dürfen alleine auf dem Außengelände der Kita „Villa Kunterbunt“ spielen. Heute haben sie sich überlegt, dass sie aus der Kita weglaufen und sich beim nahegelegenen Bäcker Süßigkeiten kaufen möchten. Als der Postbote ein Paket in die Kita bringt, nutzen die beiden die Gelegenheit und laufen weg. Der Bäcker kennt die 2 und ruft eine der Mütter an. Diese erscheint dann nach kurzer Zeit mit den beiden Kindern in der Kita.
Rechtslage bei unbeaufsichtigtem Spielen auf dem Außengelände
In § 22 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII ist geregelt, dass Sie die Kinder in der Kita zu gemeinschaftsfähigen und eigenständigen Persönlichkeiten erziehen sollen. Diesem Auftrag können Sie nur gerecht werden, wenn Sie den Kindern – im kontrollierten Umfang – auch die Gelegenheit geben, ohne Aufsicht zu spielen. Konkret heißt das, dass Kinder im Grundsatz auch unbeaufsichtigt auf dem Außengelände spielen dürfen.
Das sollten sie tun wenn Sie Kita-Kinder unbeaufsichtigt spielen lassen
Informieren Sie sich hier, unter welchen Voraussetzungen die Kinder Ihrer Einrichtung alleine draußen spielen dürfen, ohne dass Sie sich den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung gefallen lassen müssen.
Entwickeln Sie Kriterien für das Spielen ohne Aufsicht in der Kita
Auch wenn Kinder grundsätzlich alleine auf dem Außengelände spielen dürfen, gibt es hier natürlich Grenzen. Sie als Leitung sollten, gemeinsam mit Ihrem Team, Kriterien entwickeln, anhand derer Ihre Mitarbeiterinnen entscheiden können, welche Kinder unbeaufsichtigt auf dem Außengelände spielen dürfen. Was Sie hierbei berücksichtigen sollten, können Sie der Checkliste entnehmen.
Checkliste: Sind diese Kriterien erfüllt, dürfen Kinder unbeaufsichtigt auf dem Außengelände spielen
Setzen Sie den Kita-Kindern ein Zeitlimit beim Spielen ohne Aufsicht
Wichtig ist, dass die Kinder immer nur kurze Zeit ohne Aufsicht sind. Die Rechtsprechung geht dabei davon aus, dass Sie Ihre Aufsichtspflicht nicht verletzen, wenn die Kinder maximal 15 Minuten unbeaufsichtigt sind. Bei allem darüber hinaus wird es kritisch.
Sie sollten Ihr Team daher ganz klar anweisen, spätestens alle 15 Minuten nach den Kindern zu sehen. Hierbei müssen Ihre Mitarbeiterinnen nicht unbedingt nach draußen gehen. Es genügt auch, wenn Ihr Team alle Kinder z. B. durch ein Fenster im Blick hat. Wichtig ist aber, dass von Mitarbeiterseite tatsächlich nachgesehen wird.
Behalten Sie die Gesamtsituation beim Spielen ohne Aufsichtsperson im Auge
Darüber hinaus sollten Sie und Ihre Mitarbeiterinnen darauf achten, die Gesamtsituation Ihrer Einrichtung im Auge zu behalten und täglich kritisch zu hinterfragen, ob die Kinder tatsächlich alleine draußen spielen dürfen.
Haben Sie z. B. bei einer Begehung des Spielplatzes festgestellt, dass Spielgeräte nicht bespielbar sind, sollten Sie die Kinder nicht alleine nach draußen lassen. Denn Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass sich die Kinder an Ihr Verbot, dort zu spielen und die Absperrung mit Flatterband zu beachten, halten.