„Ich selber!“ – Das ist Ihre Aufsichtspflicht von U3-Kindern

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Die Aufsichtspflicht bei der Betreuung von U3-Kindern stellt eine große Herausforderung dar. Kinder haben das Recht, ihre Umwelt zu erkunden, Entdeckungen zu machen und sich selbstbestimmt weiterzuentwickeln. Und dieses Recht ist sogar gesetzlich festgelegt. Das bedeutet allerdings für Sie eine ständige Gratwanderung zwischen altersgerechter Beaufsichtigung und ausreichend Freiräumen für die Kinder.

Die „freie Entfaltung der eigenen Persönlichkeit“ ist

  • in Art. 6 UN-Kinderrechtskonventionen,
  • in Art. 2 Grundgesetz und
  • in § 1 Sozialgesetzbuch VIII

definiert.

Freiräume in Grenzen schaffen

Neben der Gewährleistung der individuellen Entfaltung und Entwicklung sind Sie rechtlich verpflichtet, Grenzen zu setzen. Aufgrund der Aufsichtspflicht tragen Sie die Verantwortung dafür, dass sich die Kleinstkinder bei ihren Erkundungstouren nicht selbst verletzen oder andere in Gefahr bringen. Können Sie es Kleinstkindern trotz dieser Aufsichtspflicht ermöglichen, möglichst viele Erfahrungen selbstständig zu machen?  

Sicher, wenn Sie die folgenden 4 Regeln der Aufsichtsführung bei den kleinen Entdeckern berücksichtigen:

1. Lassen Sie Kleinstkinder nie unbeaufsichtigt in einem Raum

Kleinstkinder bewegen sich neugierig im Raum. Dazu sollten Sie ihnen möglichst viel Freiraum lassen. Doch gerade bei Kleinstkindern kann es bei ihren alltäglichen Erkundungen zu unvorhersehbaren Situationen kommen, z. B. wenn Laufanfänger ihre Gleichgewichtsfähigkeit noch nicht einschätzen können oder sich an Regalen hochziehen. Achten Sie darauf, dass stets mindestens eine Betreuungsperson im Raum ist, in dem sich die Kinder aufhalten. So können Sie bei Bedarf schnell eingreifen.

Oder kleine Entdecker hoch hinaus wollen und sich an Regalen hochziehen. Achten Sie darum unbedingt darauf, dass immer mindestens eine Betreuungsperson in dem Raum ist, in dem sich die Kinder aufhalten. So kann im Bedarfsfall schnell eingegriffen werden.

2. Berücksichtigen Sie die momentane Verfassung des einzelnen Kindes

Für Kleinstkinder ist es spannend und eine Herausforderung, eine schiefe Ebene zu erklimmen oder die Rutschbahn hinabzusausen. Am wertvollsten ist es, wenn Kinder diese Erfahrung selbstständig und aus eigener Kraft machen können. Doch manchmal ist Ihre direkte Anwesenheit nötig und wichtig: wenn ein Kind müde ist, wenn es aufgrund der Autonomiephase besonders impulsiv reagiert usw.

Achten Sie darum bei individuellen Entdeckungstouren der Kinder darauf, wie es ihnen im Moment geht, um bei Überreizung, nachlassenden Kräften usw. eingreifen zu können.

3. Beaufsichtigen Sie die Erkundung von gefährlichem Material engmaschig

Besondere Vorsicht ist außerdem geboten, wenn Kinder unter 3 mit Materialien experimentieren, die für sie gefährlich werden könnten. Denken Sie gerade bei Spielen

  • mit scharfen oder spitzen Gegenständen wie Scheren und
  • mit Wasser

an eine engmaschige Beaufsichtigung, damit Sie Unfälle und Verletzungen vermeiden.

4. Seien Sie wachsam beim Sammeln erster Erfahrungen

Gerade wenn Kinder etwas zum ersten Mal versuchen, sollten Sie unbedingt in der Nähe bleiben. Ob das die ersten Schritte oder die ersten Fahrversuche mit einem Rutschauto sind: G reifen Sie ein, wenn eine echte Gefahr für die Gesundheit des Kindes oder für andere Kinder besteht – aber auch nur dann! Letztendlich liegt es in Ihrer Einschätzung, die Sie nur sicher treffen können, wenn Sie die Kinder gut kennen. 

Fazit: Mit diesen Regeln meistern Sie rechtssicher und dennoch entwicklungsfördernd den Spagat zwischen Freiraum und schützender Begrenzung.