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Arbeitszeitgesetz: Alles Wissenswerte für Kitaleitung und Erzieher

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Inhaltsverzeichnis

Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist geregelt, wie lange Arbeitnehmer pro Woche arbeiten dürfen. Während die meisten Verträge in Deutschland über 40 Stunden pro Woche gehen, sieht der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), auf Basis dessen viele pädagogischen Fachkräfte in Deutschland beschäftigt sind, eine Arbeitszeit von 39 Stunden vor. 

Doch was ist, wenn das in der Realität mal nicht umsetzbar ist? Wenn Kollegen ausfallen, Dienste übernommen werden müssen oder eine Kita-Übernachtung ansteht? In der Praxis gibt es einige Ausnahmeregelungen, wie Erzieher rechtmäßig mehr arbeiten können. 

Arbeitszeitgesetz: Wie viele Stunden Arbeit sind pro Tag und pro Woche zulässig?

Die tägliche Arbeitszeit ist auf acht Stunden beschränkt, kann aber unter Umständen auch auf zehn Stunden ausgeweitet werden. Maximal 48 Stunden Arbeit in der Woche sind zulässig, für 48 Wochen im Jahr. Das berücksichtigt bereits den gesetzlichen Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr. Wer zwei Jobs hat, muss die Stunden beider Jobs zusammenrechnen – es dürfen nicht mehr als 48 sein, andernfalls ist der Vertrag des Zweitjobs nichtig.

Das Arbeitsgesetz heißt auch Arbeitsschutzgesetz – es dient dazu, Arbeitnehmer vor einer zu hohen Belastung zu schützen. Deshalb sind im Arbeitszeitgesetz sowohl Pausenzeiten festgelegt als auch Ruhezeiten sowie eine Regelung, zu viel gearbeitete Stunden mit freier Zeit auszugleichen. 

In Ausnahmefällen darf die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden ausgeweitet werden, woraus sich eine vorübergehende Arbeitszeit von 60 Stunden ergibt, denn der Samstag zählt als Werktag mit hinein. Wer jedoch länger als acht Stunden pro Tag arbeitet, darf in den Tagen darauf weniger arbeiten. Innerhalb von sechs Kalendermonaten beziehungsweise innerhalb von 24 Wochen dürfen Mitarbeiter nicht mehr als durchschnittlich acht Stunden pro Tag arbeiten.

Wie kann die Kitaleitung die Arbeitszeit von Erziehern überprüfen?

Es liegt an der Kitaleitung bzw. den Arbeitgebern, darauf zu achten, dass die Erzieher diese Zeiten einhalten. Um dieser Pflicht nachzukommen, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeit der Angestellten zu erfassen. Das geht sowohl elektronisch als auch manuell via Stundenzettel. Wichtig ist eine lückenlose Dokumentation, die sicher aufbewahrt wird.

Beispiel: Findet beispielsweise im Anschluss an einen achtstündigen Arbeitstag in der Kita noch ein Elternabend statt und die zulässige Arbeitszeit wird überschritten, dann muss die Kitaleitung die Aufzeichnung darüber für mindestens zwei Jahre sicher aufbewahren. Liegt die Dokumentation nicht vor, können bis zu 15.000 Euro Bußgeld drohen.

Bei der Arbeitszeiterfassung müssen auch Pausen berücksichtigt werden. So ist je nach Arbeitszeit eine unterschiedliche Pausenlänge vorgeschrieben. Diese Pausen zählen nicht als Arbeitszeit:

  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden müssen 30 Minuten Pause gemacht werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden müssen 45 Minuten Pause gemacht werden.

Somit geht ein achtstündiger Arbeitstag in der Kita zum Beispiel von 08 Uhr bis 16:30 Uhr, da noch 30 Minuten Pausenzeit hinzukommen.

Wichtig: Die Erfassung von Arbeitszeiten sollte wahrheitsgemäß erfolgen. Erzieher, die im Rahmen der Stundenerfassung mehr Stunden angeben als sie tatsächlich gearbeitet haben, begehen Betrug. Aufgrund dieses Vertrauensbruchs können sie fristlos gekündigt werden. Hier liegt es also an beiden Seiten, Arbeitszeiten rechtmäßig zu erfassen.

Welche Ruhezeiten müssen laut Arbeitsgesetz eingehalten werden? 

Das Gesetz sieht eine Ruhezeit von elf Stunden vor. Wenn Erzieher also am Abend einen Elternabend in der Kita leiten, der bis 21:30 Uhr geht, dürfen sie frühestens am nächsten Tag um 08:30 Uhr wieder arbeiten. Sollen Erzieher um 07 Uhr zur Arbeit erscheinen, muss ein Elternabend in der Kita um spätestens 20 Uhr beendet sein. 

Es ist die Aufgabe der Kitaleitung, darauf zu achten, dass sich die Erzieher daran halten. Im schlimmsten Fall könnten Erzieher ihren Arbeitgeber bei den Behörden für Arbeitsschutz melden. Ein Verstoß gegen die Ruhezeit kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und mit bis zu 30.000 Euro Bußgeld belangt werden.

Welche Ausnahmen vom Arbeitszeitgesetz gibt es?

Es gibt zahlreiche Ausnahmen, für wen das Arbeitszeitgesetz nicht gilt. Sie sind in § 18 Abs. 1 Nr. 3 ArbZG festgelegt. Für Erzieher in der Kita kommt es immer wieder zu Sondersituationen, wie zum Beispiel bei der Betreuung einer Kita-Übernachtung oder einer Kita-Reise. Diese Aktivitäten gehen in der Regel länger als zehn Stunden, weshalb Erzieher und Kitaleitung eine Lösung finden müssen, wie eventuelle Überstunden gehandhabt werden. 

Denn: Auch wenn während dieser Zeit Schlafenszeiten stattfinden, in denen nicht aktiv gearbeitet wird, so zählt diese Zeit als Bereitschaftszeit und somit als Arbeitszeit.

Welche Lösungen gibt es für Kita-Übernachtungen oder Kita-Reisen?

Das stellt sowohl die Kitaleitung als auch Erzieher vor eine Herausforderung. Die Kitaleitung muss sicherstellen, dass Ruhezeiten eingehalten werden und die zulässige Arbeitszeit nicht überschritten wird. Insbesondere bei einer Kita-Reise ist das nur schwer möglich. Hier sollte die Kitaleitung so viel Personal wie möglich einsetzen, damit sich die Erzieher abwechseln können, Ruhezeiten haben und nicht immer dieselbe Person Bereitschaft hat.

Bei einer Kita-Übernachtung kann die Kitaleitung mit gestaffelten Personaleinsätzen planen, sodass die zulässige Arbeitszeit eines Erziehers nicht überschritten wird. Es gibt aber auch die Möglichkeit, rechtlich zulässige Ausnahmen in Anspruch zu nehmen. Diese sind festgehalten in § 7 ArbZG, in dem es um abweichende Regelungen vom Arbeitszeitgesetz geht. 

So kann die Arbeitszeit über zehn Stunden hinaus verlängert werden, wenn in diese Zeit eine erhebliche Zeit Bereitschaftsdienst fällt, wie zum Beispiel eine Übernachtung. Auch wenn direkt ein Ausgleichszeitraum festgelegt wird, kann die zulässige Arbeitszeit von zehn Stunden überschritten werden. Auch Ruhezeiten können verkürzt werden, wenn diese in einem festgelegten Zeitraum ausgeglichen werden. Dadurch sind auch Kita-Reisen oder Kita-Übernachtungen möglich, ohne dass gleich ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt. Denn die Möglichkeiten, die Arbeitszeit rechtmäßig zu verlängern, sind vielfältig. 

Wie sieht die Realität aus?

In der Realität gehört es in vielen Kitas auch dazu, dass die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes regelmäßig gedehnt werden. Entscheidend ist, dass ein Ausgleich für solche Zeiten ermöglicht wird und dass die Gesundheit des Arbeitnehmers nicht gefährdet wird. So dürfen zum Beispiel schwangere Erzieherinnen laut Mutterschutzgesetz nicht mehr als acht Stunden pro Tag arbeiten und auch keine Nachtarbeit ausüben. Somit dürfen sie keine Kita-Übernachtungen oder Kita-Fahrten betreuen.

Als Kitaleitung müssen Sie wahrscheinlich regelmäßig von den Ausnahmeregelungen Gebrauch machen. Schließlich ist das Personal in der Regel immer knapp und wenn dann noch jemand krank ist, bleibt häufig erst gar keine Wahl, dass Erzieher mehr arbeiten müssen als in ihrem Vertrag steht. Erzieher kommen um solche Situationen in der Regel nicht herum. 

Sie sollten jedoch ihre Rechte kennen, auf Ausgleichszeiten bestehen und ihre Überstunden dokumentieren, um sich bei starker Überbeanspruchung auf die rechtlichen Grundlagen berufen zu können. Leiden Erzieher gesundheitlich unter der Mehrbelastung, so ist das Gespräch mit der Kitaleitung zu suchen.

Hinweis: Die meisten Tarifverträge sehen für Überstunden keine monetäre Vergütung vor, sondern einen Freizeitausgleich.

Was müssen Kitaleiter bei der Erstellung eines Dienstplans berücksichtigen?

Eine der Aufgaben einer Kitaleitung ist es, Dienstpläne zu erstellen und den Personaleinsatz zu koordinieren. Dadurch lässt sich sichergehen, dass die Mitarbeiter vor einer unangemessenen Belastung geschützt werden. Dabei obliegt der Kitaleitung das Weisungsrecht, Arbeitszeiten für die Mitarbeiter festzulegen. Allerdings müssen dafür die Bedürfnisse der Erzieher und die der Einrichtung berücksichtigt werden und das Arbeitszeitgesetz muss eingehalten werden.

In einem Dienstplan sollten nicht nur die regulären Arbeitszeiten der Mitarbeiter festgelegt sein, sondern auch außergewöhnliche Arbeitszeiten wie:

  • Elternabende
  • Kita-Feste
  • Kita-Übernachtungen

Auch die Festlegung von Schließungszeiten, Urlauben, Brückentagen etc. sollte im Dienstplan bereits berücksichtigt werden. Dafür können Erzieher gebeten werden, ihre Urlaubsplanung für das Jahr schon zu Jahresbeginn parat zu haben, damit die Dienstplanung reibungslos erfolgen kann.

Was gilt für Erzieher in Teilzeit?

Für Erzieher, die in Teilzeit arbeiten, muss die Kitaleitung berücksichtigen, dass Überstunden oder Bereitschaftsdienste nur dann zumutbar sind, wenn dies entweder vertraglich festgehalten ist oder die Zustimmung dazu erfolgt ist.

Ist Vorbereitungszeit Arbeitszeit?

Die tägliche Vorbereitungszeit ist fester Bestandteil des Arbeitsalltags. Sie wird auch Rüstzeit genannt. Erzieher brauchen sie, um sich auf ihren Job vorzubereiten. Als Arbeitszeit zählt sie allerdings nur dann, wenn Vorbereitungen vom Arbeitgeber aufgetragen werden und wenn sie nicht schon zuhause erledigt werden können. 

In bestimmte Arbeitskleidung zu wechseln, lässt sich beispielsweise zuhause erledigen und ist keine Arbeitszeit – in der Kita dann von Straßenschuhen auf Hausschuhe zu wechseln zählt hingegen als Arbeitszeit. Soll die Erzieherin für den nächsten Tag auf Anweisung der Kita-Leitung hin etwas vorbereiten, beispielsweise ein Bastelprojekt für die Kinder, so zählt diese angewiesene Vorbereitungszeit ebenfalls als Arbeitszeit. Auch wenn die Kitaleitung am Computer arbeitet und der PC lange braucht, um betriebsbereit zu sein, so zählt das als Arbeitszeit. 

Fazit: Kitaleitung und Erzieher sollten die Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes kennen

Als Kitaleitung müssen Sie wissen, was im Arbeitszeitgesetz steht, um die zulässigen Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten, wenn Sie die Personalplanung machen. Als Erzieher sollten Sie ebenfalls wissen, was Ihre Rechte und Pflichten hinsichtlich Ihrer Arbeitszeit sind und wann Sie zum Beispiel auf Ruhezeiten oder Ausgleichszeiten pochen können.  

Für Mitarbeiter in Teilzeit oder schwangere Mitarbeiterinnen gibt es eigene Regeln und für Kita-Übernachtungen oder Kita-Reisen gibt es Möglichkeiten, wie die Personalplanung im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes gelingen kann. Halten sich Arbeitgeber nicht an das Arbeitszeitgesetz, kann es richtig teuer werden und auch Erzieher müssen ihren Beitrag dazu leisten, dass die Arbeitszeit wahrheitsgemäß erfasst wird.