Verkehrserziehung in der Kita – So geht’s
Schon auf dem Weg zur Kita werden Kinder täglich mit dem Straßenverkehr konfrontiert. Doch wie bereiten wir sie optimal auf diese Herausforderungen vor? In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie das Thema „Verkehrserziehung“ in Ihrer Kita rechtssicher und praxisnah angehen können.
Rechtlicher Hintergrund zur Verkehrserziehung in der Kita
Verkehrserziehung ist nicht nur wichtig für die Sicherheit der Kinder, sondern auch ein gesetzlicher Bestandteil Ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags nach § 22a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII. Dieser Paragraph unterstreicht die Verantwortung der Kitas, Kinder schrittweise und altersgerecht an die Herausforderungen des Straßenverkehrs heranzuführen. Als Teil Ihrer Bildungspläne sind Sie verpflichtet, in diesem Bereich aktiv zu werden.
Verkehrserziehung in der Kita umsetzen
Ihre Aufgabe ist es daher, die Kinder nicht nur im Kindergarten-Alltag vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Sie haben auch die Verpflichtung, die Kinder entwicklungsgerecht schrittweise an ein autonomes und sicheres Verhalten im Straßenverkehr heranzuführen. Dabei sollten Sie stets auf die Entwicklungsstufe der Kinder Rücksicht nehmen und die Verkehrserziehung entsprechend anpassen.
Praxisbeispiel In der KiTa „Sternchen“ ist Simon bei einem KiTa-Ausflug einfach aus der Gruppe auf die Straße gelaufen und wurde von einem Auto erfasst. Die Verletzungen sind nicht schwer. Das Team der KiTa möchte die Kinder jetzt aber verstärkt für das sichere Verhalten im Straßenverkehr fit machen.
4 Tipps für eine gelungene Verkehrserziehung
Mit den folgenden Tipps können Sie Ihren Schützlingen das richtige Verhalten im Straßenverkehr vermitteln:
1. Tipp: Führen Sie die Kinder spielerisch an das Thema heranKindern im KiTa-Alter fällt es entwicklungsbedingt schwer, sich im Straßenverkehr sicher zu bewegen. Denn auf Grund ihrer geringen Körpergröße können sie sich nur schwer einen Überblick verschaffen, Geschwindigkeiten und Geräusche richtig einschätzen und zuordnen. Außerdem sind sie leicht ablenkbar. Hier können Sie mit Spielen zur Wahrnehmung, Motorik und Konzentration zur Verkehrserziehung beitragen. Sinnvoll ist es, wenn solche Spiele schon einen Bezug zu konkreten Verkehrssituationen haben.
Ein Beispiel ist das „Ampel-Spiel“, bei dem die Kinder lernen, bei „Rot“ zu stehen und bei „Grün“ sicher zu gehen.
2. Tipp: Üben Sie schwierige Situationen und RegelnNutzen Sie Ausflüge mit den Kindern, um Verkehrserziehung praxisnah umzusetzen. Beginnen Sie in einem sicheren Umfeld, wie einem nachgebauten Verkehrsparcours in Ihrer Turnhalle, und üben Sie dann in realen Situationen, wie und wo die Kinder eine Straße sicher überqueren können. Führen Sie konkret erfahrbare Regeln ein, die die Kinder im Alltag anwenden können.
3. Tipp: Holen Sie sich Unterstützung
Mit Ihren Vorschulkindern sollten Sie am besten schon zu Beginn des neuen KiTa-Jahres mit einem gezielten Schulwegtraining beginnen. Unterstützung erhalten Sie hierbei von der Deutschen Verkehrswacht, die auch gerne in die Kitas kommt. Sicher unterstützt Sie auch die Polizei vor Ort bei Ihren Bemühungen. Zusätzlich bieten viele Organisationen hilfreiche Online-Ressourcen und Materialien zur Verkehrserziehung an.
4. Tipp: Beziehen Sie die Eltern mit einGerade für das richtige Verhalten im Straßenverkehr sind Vorbilder wichtig. Sensibilisieren Sie die Eltern für dieses Thema. Bitten Sie sie, sich in Gegenwart der Kinder besonders sorgfältig an die Verkehrsregeln zu halten und diese immer wieder zum Thema zu machen. Organisieren Sie einen Elternabend zum Thema Verkehrssicherheit oder verteilen Sie Informationsmaterial, um das Bewusstsein der Eltern zu schärfen. Betonen Sie auch, wie wichtig reflektierende Kleidung für die Sicherheit der Kinder ist. Eltern sollten beim Autofahren und beim Ein- und Aussteigen regelmäßig Verkehrssicherheitsregeln mit ihren Kindern üben.
Indem Sie diese Tipps umsetzen, leisten Sie nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit der Kinder, sondern stärken auch deren Selbstständigkeit im Straßenverkehr und kommen gleichzeitig Ihrer gesetzlichen Verpflichtung in Sachen Verkehrserziehung vorbildlich nach.