Abgemacht ist abgemacht! Was gehört alles in einen Betreuungsvertrag?

Der Betreuungsvertrag Ihrer Einrichtung legt die Rahmenbedingungen für das Betreuungsverhältnis zwischen Ihnen und den Eltern bzw. dem Kind fest. Die unten aufgeführte Checkliste informiert Sie über die wirklich notwendigen Basisangaben. Zusätzlich ist es empfehlenswert, folgende Punkte in Ihrem Vertrag zu ergänzen bzw. zu überprüfen.

1. Detaillierte Hinweise bei Erkrankung des Kindes

Verweisen Sie auf folgende Punkte: Jede Erkrankung des Kindes ist der Einrichtung zu melden. Kinder, die an einer übertragbaren, also ansteckenden Krankheit im Sinne des Merkblatts „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß
§ 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ leiden, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. In Ausnahmefällen ist eine Zustimmung des zuständigen Amtsarztes notwendig. Zusätzlich sollte das Merkblatt „Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gemäß § 34 Absatz 5 Satz 2 Infektionsschutzgesetz“ den Eltern ausgehändigt werden. Eine Beschreibung des Umgangs mit Medikamenten in der Kindertagesstätte ist ebenfalls empfehlenswert.

 

 

2. Informationen über das pädagogische Konzept der Einrichtung

Dieses beinhaltet:

  • Hinweis auf § 22 SGB VIII Grundsätze der Förderung Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsziele
  • Kurze Beschreibung des Konzeptes zur Eingewöhnung
  • Kurze Beschreibung des pädagogischen Ansatzes bzw. der Konzeption der Einrichtung. Die Elternbeteiligungsrechte sollten aufgeführt sein. Diese richten sich nach dem Kindertagesförderungsgesetz
  • Kurzer Überblick der täglich angebotenen Mahlzeiten sowie der Versorgung mit Getränken der Kinder
3. Sonstige Bestimmungen
  • Schriftliche Dokumentation abholberechtigter Personen des Kindes. Diese sind vor Beginn der Betreuung schriftlich festzuhalten. Veränderungen sollten sofort angegeben werden.
  • Die Eltern sind verpflichtet, eine Bescheinigung vom Kinderarzt vor dem Eintritt in den Kindergarten einzuholen, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Ohne diese ist eine Aufnahme nicht möglich.
  • Enthält der Vertrag eine ganze oder zum Teil rechtsunwirksame Bestimmung, ist die Gültigkeit der weiteren Bestimmungen weiterhin gegeben. Die unwirksame Bestimmung wird ersetzt.
  • Die Eltern besitzen mit der Unterschrift des Vertrages die Vollmacht zur Entgegennahme aller Mitteilungen, die im Zusammenhang mit dem Vertrag über die Aufnahme und Förderung des Kindes in der Einrichtung stehen.
  • Bedeutende Vertragsveränderungen, wie beispielsweise Name, Anschrift, Bankverbindung, sind der Einrichtung umgehend mitzuteilen

4. Beendigung der Betreuung

Geben Sie die einrichtungsspezifischen Bestimmungen über die Vertragslaufzeit bzw. die Kündigungsmöglichkeiten an. Lassen Sie den Vertrag vor. Ausgabe an die Eltern immer von einer rechtskundigen Person überprüfen, und achten Sie auf eine regelmäßige Erneuerung, wenn sich die Umstände in Ihrer Einrichtung ändern sollten. Mit einem guten und umfassenden Betreuungsvertrag können zu Beginn einer Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern viele Fragen geklärt und somit Unsicherheiten genommen werden.

 

Checkliste: Basisangaben in einem Betreuungsvertrag

  1. Die Adresse/n der Sorgeberechtigten bzw. der Eltern des Kindes und
    der Name sowie die Adresse der Kindertageseinrichtung. Der Name, die
    Anschrift und das Geburtsdatum des Kindes
  2. Das Aufnahmedatum des Kindes
  3. Laufzeit und Beendigung des Betreuungsvertrages
  4. Die Leistungsinhalte
  5. Der Betreuungsumfang, z. B. Halbtags-, Ganztagsplatz
  6. Die Höhe der anfallenden Betreuungskosten.
  7. Angaben darüber, wann und wie die Beiträge zu zahlen sind
  8. Umgang mit Veränderungen, z. B. wenn sich der Betreuungsumfang
    erhöht
  9. Die Kosten für das Mittagessen und die Zahlungsweise
  10. Die Öffnungszeiten sowie die Anzahl der Schließungstage
  11. Handlungsleitlinien für den Alltag und den Notfall (Umgang mit
    Krankheit oder einem Unfall des Kindes, Informationen für die Bring-
    und Abholsituation, Aufsichtspflicht bei Ausflügen und Festen)