Einarbeitung in der Kita: So arbeiten Sie Ihre neue Kollegin ein
Ob Sie selbst in ein neues Arbeitsfeld eingearbeitet werden oder ob Sie eine neue Kollegin in der Kita einarbeiten sollen: Spätestens nach Ablauf der Probezeit muss darüber entschieden werden, wie es weitergehen soll.
Wenn es keine Einarbeitungsphase gibt, ist die Gefahr groß, dass beide Seiten nicht glücklich miteinander werden. Schlimm sind dann die Folgen für die Kinder, die unter den Konflikten zwischen den Erzieherinnen zu leiden haben. Darum verdient die Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Die Qualität der Einarbeitung trägt maßgeblich zur Qualität der Arbeit bei.
Vorteile einer geregelten Einarbeitung
Einarbeitungsprozesse in der Kita dienen zwar in 1. Linie der neuen Kollegin, beschäftigen aber gleichzeitig Sie als einarbeitende Kollegin und berühren auch alle anderen Teammitglieder. Legen Sie zunächst zusammen im Team Einarbeitungsinhalte, Zuständigkeiten und die Ziele des Einarbeitungsprozesses fest, damit dies allen Beteiligten bekannt ist.
Eine geregelte Einarbeitung bietet folgende Vorteile:
- Sie sorgt für eine möglichst rasche und reibungslose Einführung in alle Arbeitsbereiche.
- Sie gibt Normen und Werte weiter, die in Ihrer Einrichtung gelten.
- Sie verringert Konflikte durch die Offenlegung der konzeptionellen Arbeit.
- Sie regelt Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Einarbeitungsprozess und überlässt diesen nicht allein Ihnen als Anleiterin.
- Sie ermöglicht die Kontrolle sowohl von Ihrer Seite als auch von Seiten der neuen Kollegin und regelt, wann die Ziele der Einarbeitung erreicht sind.
Setzen Sie an die Stelle von unausgesprochenen Erwartungen und Hoffnungen („Es wird schon irgendwie klappen“) möglichst klare und überprüfbare Einarbeitungsschritte und Regeln.
Strukturieren Sie den Einarbeitungsprozess
Von einer gründlichen Einarbeitung profitieren sowohl die neue Kollegin als auch Sie selbst. Während die neue Mitarbeiterin sich zunehmend besser auskennt, erhalten Sie mehr und mehr Unterstützung und Hilfe im Arbeitsalltag. Arbeitsteilung wird mit der Zeit zur Selbstverständlichkeit.
Für die neue Kollegin braucht es einige Zeit, in die geschriebenen und ungeschriebenen Normen und Regeln der Einrichtung hineinzuwachsen. Auch Berufserfahrenen müssen Sie Zeit einräumen, sich zurechtzufinden. Um die Einarbeitung optimal zu gestalten, gehen Sie in 3 Schritten vor:
1. Schritt: Kennenlernen der Arbeitsbereiche
In der Einarbeitungsphase ist es wichtig, dass die neue
Kollegin alle Arbeitsbereiche (z. B. Früh-, Gruppendienst, Mittagessen) nach und nach kennenlernt. Achten Sie darauf, dass Sie die einzelnen Bereiche detailliert erläutern.
2. Schritt: Erweiterung der Kompetenzen der neuen Kollegin
Die Vertiefung der einzelnen Arbeitsbereiche führt zur Erweiterung der fachlichen und persönlichen Kompetenz der neuen Kollegin. Sie wird so in die Lage versetzt, alle anfallenden Arbeiten allmählich selbstständig zu übernehmen.
3. Schritt: Die neue Kollegin übernimmt die volle Verantwortung
In dem Maße, in dem die neue Kollegin in der Lage ist, tägliche Arbeiten selbstständig zu leisten, wird sie zu einer tragenden Mitarbeiterin im Team. Sie führt in eigener Verantwortung alle Tätigkeiten aus und ist somit eingearbeitet.
Eine Checkliste erleichtert den Einarbeitungsprozess
Stellen Sie für die neue Kollegin in Ihrer Kita eine Einarbeitungshilfe in Form einer Checkliste zusammen. Darin sind alle wichtigen, immer wiederkehrenden Abläufe, Regeln und Verhaltensweisen enthalten. Was in eine solche Liste aufgenommen wird, entscheidet das Team.
Die neue Kollegin trägt einmal im Monat das Ausmaß der selbst geschätzten Handlungskompetenz in den jeweiligen Bereichen ein. Kreuzt die neue Kollegin in einem Bereich die Ziffer 3 an, so erklärt sie damit, dass sie in diesem Arbeitsfeld eigenständig handeln und Verantwortung übernehmen kann und will.
Sie als Anleiterin bestätigen durch Ihre Unterschrift die Übereinstimmung mit der Selbsteinschätzung der neuen Kollegin. Bei unterschiedlicher Einschätzung sollten Sie eine Übereinstimmung erreichen. Ist dies nicht möglich, besprechen Sie sich mit einer 3. Person, z. B. der Leiterin der Einrichtung.