Zusammenarbeit mit Eltern bei einem Verdacht auf Behinderung
Im Kindergartenalltag zeigt sich oft erst nach einiger Zeit, dass ein Kind möglicherweise eine Behinderung hat. Da diese nicht immer sofort erkennbar ist, wird es für ErzieherInnen besonders wichtig, aufmerksam zu beobachten und Eltern frühzeitig zu informieren und zu beraten. Dieser Leitfaden gibt Ihnen wertvolle Tipps und Beispiele, wie Sie diesen Prozess effektiv gestalten können.
Praxisbeispiel: Lisa ist 3 Jahre alt und besucht seit 6 Monaten die Kita „Pünktchen & Anton“. Den Erzieherinnen ist bald aufgefallen, dass Lisa nicht spricht, keinen Kontakt mit anderen Kindern oder Erzieherinnen aufnimmt und sich in keiner Weise am Gruppengeschehen beteiligt. Nach mehreren Beobachtungen und internen Fallbesprechungen beschließt die Leiterin, das Gespräch mit Lisas Eltern zu suchen. Sie lädt die Eltern zu einem Gespräch ein und erklärt ihnen ruhig und sachlich die Beobachtungen.
Die Zusammenarbeit mit Eltern ist bei der Entwicklung des Kindes unerlässlich
In den Kita-Gesetzen aller Bundesländer ist inzwischen geregelt, dass Sie verpflichtet sind, die Entwicklung des Kindes in der Kita systematisch zu beobachten und den Eltern Ihre Beobachtungen in sogenannten Entwicklungsgesprächen, die regelmäßig stattfinden müssen, mitzuteilen.
So beraten Sie die Eltern richtig bei einer möglichen Behinderung des Kindes
Verschaffen Sie sich hier einen Überblick darüber, wie Sie Eltern von Kindern, die nach Ihrer Einschätzung von einer Behinderung bedroht sind, richtig beraten und so dazu beitragen, dass das betroffene Kind eine möglichst optimale Förderung bekommt.
Informieren Sie die Eltern über die Entwicklung
Wichtig ist, dass Sie die Eltern, wenn Ihnen im Hinblick auf das Verhalten oder die Entwicklung des Kindes etwas besonders auffällt, umgehend informieren und ihnen von Ihren Beobachtungen berichten. Haben Sie den Verdacht, dass mit dem Kind „etwas nicht stimmt“, sollten Sie nicht bis zum nächsten Entwicklungsgespräch warten, sondern auch „außer der Reihe“ das Gespräch mit den Eltern suchen.
Führen Sie im Vorfeld eines solch schwierigen Elterngesprächs eine „Fallbesprechung“ mit allen Mitarbeiterinnen, die mit dem Kind arbeiten, durch, um die Entwicklung des Kindes aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten.
Empfehlen Sie den Eltern eine ärztliche Abklärung
Sie sind keine Kinderärzte. Daher sollten Sie sich auch mit „Diagnosen“ zurückhalten. Berichten Sie den Eltern lediglich, worin Sie die Auffälligkeiten sehen, und empfehlen Sie, die Entwicklung des Kindes ärztlich abklären zu lassen. Dokumentieren Sie dieses Gespräch mit den Eltern, damit Ihnen im Nachhinein niemand vorwerfen kann, Sie hätten die Eltern nicht informiert.
Vermitteln Sie den Eltern des betroffenen Kindes Kontakte
Häufig sind die Eltern von einem solchen Gespräch geschockt und überfordert. Geben Sie ihnen daher konkrete Handlungsempfehlungen an die Hand, an wen sie sich wenden können. Hilfreich ist es, wenn Sie Eltern z. B. die Adresse des sozial-pädiatrischen Zentrums, der Frühförderstelle und des Jugendamtes an die Hand geben, damit die Eltern schnell den richtigen Ansprechpartner finden und das Kind zeitnah die Förderung – auch außerhalb der Kita – bekommt, die es benötigt.
Suchen Sie nach einer gewissen Zeit erneut das Gespräch mit den Eltern, und fragen Sie nach, ob sie bereits etwas unternommen haben. Weigern sich Eltern, entsprechende Schritte einzuleiten, und verschließen sie die Augen davor, dass ihr Kind Hilfe benötigt, kann es sich tatsächlich um einen Fall von Kindeswohlgefährdung handeln. Dann greifen letztlich die Mechanismen des § 8a Sozialgesetzbuch (SGB) VIII.
Unterstützungen für Kinder mit Behinderungen
In vielen Bundesländern bekommen Sie als Kita nur Unterstützung für Kinder mit Behinderungen oder die von Behinderungen bedroht sind, wenn eine ärztliche Diagnose dem Kind bescheinigt, dass etwas nicht in Ordnung ist. Hierfür muss zunächst einmal ein Begutachtungsverfahren in Gang gesetzt werden. Dies setzt voraus, dass die Eltern dem zustimmen. Hier sind häufig Sie als Kita-Leitung gefragt und müssen Überzeugungsarbeit leisten. Erklären Sie den Eltern, wie das Verfahren abläuft, was auf ihr Kind und die Familie zukommt, aber auch, welche Hilfe dem Kind zugutekommt, wenn ein besonderer Förderbedarf festgestellt wird.
Viele Eltern wollen nicht wahrhaben, dass ihr Kind nicht so ist wie alle anderen.Insbesondere der Begriff „Behinderung“ macht Angst und setzt Abwehrmechanismen in Gang. Hilfreich kann es sein, wenn Sie die Eltern darauf hinweisen, dass ihr Kind derzeit „nur“ von einer Behinderung bedroht ist, doch mit einer entsprechenden Förderung die Entwicklungsverzögerungen aufholen kann. Dieses Argument überzeugt dann doch viele.
Unser Rat: Eltern darauf hinzuweisen, dass ihr Kind von Behinderung bedroht ist, gehört zu den schwierigsten Aufgaben, die Sie als Kita-Leitung zu meistern haben. Hierzu brauchen Sie viel Fingerspitzengefühl, aber auch eine gehörige Portion an Selbstsicherheit und Fachwissen. Schließlich müssen Sie Eltern davon überzeugen, aktiv zu werden und sich für die bestmögliche Förderung ihres Kindes einzusetzen. Ich möchte Sie davor warnen, solchen Gesprächen aus dem Weg zu gehen und den Kopf in den Sand zu stecken. Denn damit verstoßen Sie nicht nur gegen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen, Sie schaden auch dem Ihnen anvertrauten Kind.