Heute ist der Tag der Zahnfee

Inhaltsverzeichnis

Am Tag der Zahnfee widmen wir uns dem Thema ZĂ€hne und ZahnunfĂ€llen – erfahren Sie, was Sie dabei beachten mĂŒssen.

Zahnverlust durch Unfall – So leisten Sie professionell 1. Hilfe

Als KiTa-Leiterin bekommen Sie wahrscheinlich regelmĂ€ĂŸig von Ihren Vorschulkindern einen ausgefallenen „Wackelzahn“ zur Aufbewahrung in die Hand gedrĂŒckt. Diese ZĂ€hne dĂŒrfen Sie natĂŒrlich auf keinen Fall verlieren, weil es sonst Schwierigkeiten mit der Zahnfee gibt. Solche Zahnverluste sind normal und fĂŒhren Ihnen vor Augen, dass Ihre „Kleinen“ langsam aber sicher groß werden.

Schwierig wird es allerdings, wenn ein Zahn durch einen Unfall ausgeschlagen wird oder abbricht. Informieren Sie sich hier, wie Sie mit einer solchen Situation rechtssicher umgehen.

Praxisbeispiel

Max, 4 Jahre alt, tobt mit seinen Freunden auf dem KlettergerĂŒst der KiTa „Wilde Kerle“. Er rutscht unglĂŒcklich aus und schlĂ€gt mit dem Oberkiefer auf eine Leitersprosse. Er blutet aus dem Mund. Bei nĂ€herer Untersuchung stellt die Erzieherin fest, dass Max sich einen Zahn ausgeschlagen hat.

Rechtlicher Hintergrund

Verletzt sich ein Kind in Ihrer Einrichtung, sind Sie und Ihre Mitarbeiterinnen verpflichtet, umgehend 1. Hilfe zu leisten. Als Leiterin mĂŒssen Sie sicherstellen, dass es in Ihrem Team genĂŒgendgeschulte Ersthelferinnen gibt, die wissen, wie in NotfĂ€llen zu handeln ist. Außerdem mĂŒssen Sie dafĂŒr sorgen, dass immer genĂŒgend Verbands- und 1.-Hilfe-Material zur VerfĂŒgung steht.

Was bedeutet das fĂŒr Sie?

Als Vorgesetzte liegt es in Ihrer Verantwortung, dafĂŒr zu sorgen, dass in UnglĂŒcksfĂ€llen dem Kind professionell geholfen wird. Zeigen sich hier in einer Notsituation Defizite, mĂŒssen Sie sich gegenĂŒber Ihrem Arbeitgeber verantworten. Ein abgebrochener oder ausgeschlagener Zahn ist ein Notfall, der sofortige 1. Hilfe erfordert. Als Vorgesetzte mĂŒssen Sie also darauf achten, dass Ihre Mitarbeiterinnen auch im Falle eines Zahnverlustes schnell und richtig reagieren.

Das ist zu tun

Orientieren Sie sich bei einem Zahnunfall an den folgenden Empfehlungen. Dann können Sie den ausgeschlagenen Zahn vielleicht retten und sind außerdem rechtlich auf der sicheren Seite. Zur Information Ihrer Mitarbeiterinnen ĂŒber die bei einem Zahnunfall notwendigen Handlungsschritte können Sie auch den unten stehenden Rettungsplan bei ZahnunfĂ€llen verwenden. Vielleicht besprechen Sie ihn im Team und hĂ€ngen ihn in Ihren Personalraum oder neben den 1.-Hilfe-Kasten.

1. Untersuchen Sie das verletzte Kind

Hat sich ein Kind im Mundraum wehgetan, sollten Sie den kleinen UnglĂŒcksraben zunĂ€chst einmal vorsichtig untersuchen und 1. Hilfe leisten. Stellen Sie erst einmal fest, was ĂŒberhaupt passiert ist und prĂŒfen Sie, ob ZĂ€hne in Mitleidenschaft gezogen wurden. Wackeln Sie aber nicht an den ZĂ€hnen, um zu prĂŒfen, ob sie noch festsitzen. Damit können Sie großen Schaden anrichten.

Achtung: Bei aller Aufregung und Geschrei – Wunden im Mundraum bluten oft sehr stark und bei einer Untersuchung der Mundhöhle kommen Sie zwangslĂ€ufig mit Speichel in BerĂŒhrung. Tragen Sie daher bei der Untersuchung entsprechende Einmal-Handschuhe. So schĂŒtzen Sie sich vor möglichen Infektionen.

2. Finden Sie den Zahn

Hat das Kind tatsĂ€chlich einen Zahn verloren oder ist ein Zahn abgebrochen, mĂŒssen Sie die Unfallstelle sofort nach ihm absuchen. Haben Sie den Zahn oder das BruchstĂŒck gefunden, ist eswichtig, dass Sie auf keinen Fall die Wurzel oder die Bruchstelle berĂŒhren. Außerdem dĂŒrfen Sie den Zahn, egal wie schmutzig er ist, nicht sauber machen. Geht ein Zahn verloren, ist es besonderswichtig, dass Sie diesen wiederfinden.

In den meisten FĂ€llen können ausgeschlagene ZĂ€hne wieder in den Kiefer eingesetzt werden. Entscheidend fĂŒr die Chance, einen Zahn wieder erfolgreich zu implantieren, sind die richtige Aufbewahrung nach dem Unfall und eine schnellstmögliche Behandlung. Je schneller das Kind zahnĂ€rztlich behandelt wird, desto besser.

Das ist auch bei MilchzÀhnen wichtig. Diese werden zwar durch die bleibenden ZÀhne ersetzt. Allerdings geht zwischen Zahnverlust und Nachwachsen der bleibenden ZÀhne meist einige Zeit ins Land. Die Platzhalterfunktion des fehlenden Milchzahns geht verloren. Es kann zu erheblichen Verschiebungen im Kiefer kommen. Daher ist es meist sinnvoll, auch einen ausgeschlagenen Milchzahn wieder einzusetzen.

3. Lagern Sie den ausgeschlagenen Zahn richtig

Um die Chancen einer Implantation zu erhöhen, ist es wichtig, den ausgeschlagenen Zahn richtig zu lagern. Entscheidend ist, dass der Zahn bzw. die WurzeloberflĂ€che feucht bleibt und am besten in einem NĂ€hrmedium aufbewahrt wird. Hierzu verwenden Sie am besten eine so genannte „Zahnrettungsbox“, die Sie in der Apotheke bekommen können. Diese enthĂ€lt eine NĂ€hrflĂŒssigkeit, die den Zahn ĂŒber einen lĂ€ngeren Zeitraum „am Leben hĂ€lt“.

Bitte beachten Sie: Auch Zahnrettungsboxen haben ein Verfallsdatum. Daher sollten Sie beim regelmĂ€ĂŸigen Checkup Ihres Verbandskastens immer auch ĂŒberprĂŒfen, ob Ihre Zahnrettungsboxennoch verwendbar sind. Haben Sie keine solche Box zur Hand, können Sie den Zahn auch in kalter H-Milch oder in steriler Kochsalzlösung lagern. Die Kochsalzlösung dĂŒrfen Sie aber nichtselbst anrĂŒhren. Verwenden Sie eine Lösung aus der Apotheke.

Wenn Sie keines dieser Mittel zur Hand haben, packen Sie den Zahn in einen sauberen Frischhaltebeutel, um die Feuchtigkeit zu erhalten. Vollkommen ungeeignet zur Zahnrettung sind Leitungswasser und Speichel.

4. Informieren Sie die Eltern

Hat ein Kind sich einen Zahn ausgeschlagen, ist Eile geboten. Kontaktieren Sie daher schnellstmöglich die Eltern. Fragen Sie nach dem behandelnden Zahnarzt und bitten Sie die Eltern, das Kind entweder abzuholen oder sich sofort mit Ihnen in der Zahnarztpraxis zu treffen. Bitten Sie die Eltern außerdem, am besten den Impfpass ihres Kindes mitzubringen. So kann vor Ort geprĂŒft werden, ob eine Auffrischung der Tetanusimpfung notwendig ist.

5. Gehen Sie sofort zum Zahnarzt

Nehmen Sie Kontakt zu dem von den Eltern benannten Zahnarztauf, schildern Sie den Unfall und kĂŒndigen Sie Ihren sofortigen Besuch an. Können Sie den Zahnarzt des Kindes nicht erreichen, sollten Sie den nĂ€chstgelegenen Zahnarzt aufsuchen. Wie der Teufel es will, passieren solche UnfĂ€lle meist Mittwochnachmittag, wenn Sie keinen Zahnarzt ans Telefon bekommen.

Scheuen Sie sich daher nicht, sich an den zahnĂ€rztlichen Notdienst oder an die nĂ€chste Zahnklinik zu wenden. Sie und Ihr SchĂŒtzling haben keine Zeit zu verlieren. Übrigens: Sie dĂŒrfen zum Transport des verletzten Kindes Ihren Privat-Pkw benutzen. FĂŒr solche Transporte sollten Sie immer einen Kindersitz in der KiTa haben.

Außerdem ist es sinnvoll, noch eine weitere Person mitzunehmen, die das Kind wĂ€hrend der Fahrt betreut. Sie mĂŒssen bedenken, dass Ihr kleiner UnglĂŒcksrabe sich bei einem Zahnunfall richtigwehgetan hat und vielleicht unter Schock steht. Daher sollten Sie ihn beim Transport mit einer weiteren Person sichern. Können Sie, z. B. in einer 1-gruppigen Einrichtung, dann die Betreuung der ĂŒbrigen Kinder nicht mehr sicherstellen, sollten Sie sich ein Taxi rufen und sich mit dem Kind zum Zahnarzt bringen lassen. Die Taxikosten erstattet die gesetzliche Unfallversicherung.

GrundsĂ€tzlich ist die zahnĂ€rztliche Behandlung der Kinder Elternsache. Diese mĂŒssen zustimmen, bevor Sie ein Kind untersuchen oder behandeln lassen dĂŒrfen. Bei einem Zahnunfall gilt aber Folgendes: Können Sie die Eltern nicht erreichen, können und mĂŒssen Sie auch ohne diese mit dem betroffenen Kind zum Zahnarzt gehen und es untersuchen lassen. Ist der Arzt der Auffassung, dass die Behandlung nicht warten kann, bis die Eltern gefunden wurden, dĂŒrfen Sie – wenn Sie der Ansicht sind, dass die vorgeschlagene Therapie dem mutmaßlichen Willen der Eltern entspricht – der Behandlung zustimmen. Hierbei können Sie sich auf den Rat des Arztes verlassen und sollten seinen Empfehlungen folgen. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

6. Informieren Sie die Versicherung

Alle UnfĂ€lle in der KiTa sind durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Dies gilt auch fĂŒr ZahnunfĂ€lle. Dokumentieren Sie daher den entstandenen Schaden und den Unfallhergang.